RNZ – Landkreis fordert 1000 Meter Mindestabstand für Windräder
Kreistag verabschiedet Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie. 7650 Hektar sollen als Vorrangflächen ausgewiesen werden.
26.04.2024
Von Rüdiger Busch
Neckar-Odenwald-Kreis. Ein einheitlicher Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung, Kompensationsleistungen für besonders betroffene Gemeinden und die Berücksichtigung bestehender Anlagen bei der Berechnung des Mindestflächenziels: Das sind die zentralen Forderungen des Landkreises in seiner Stellungnahme für die Fortschreibung des