RNZ – Landkreis fordert 1000 Meter Mindestabstand für Windräder

Kreistag verabschiedet Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie. 7650 Hektar sollen als Vorrangflächen ausgewiesen werden.

26.04.2024

Von Rüdiger Busch

Neckar-Odenwald-Kreis. Ein einheitlicher Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung, Kompensationsleistungen für besonders betroffene Gemeinden und die Berücksichtigung bestehender Anlagen bei der Berechnung des Mindestflächenziels: Das sind die zentralen Forderungen des Landkreises in seiner Stellungnahme für die Fortschreibung des